_moodimage Schönheit ist das, was deine Seele anzieht. (von Khalil Gibran)



Abgemahnt? Hilfe bei Rechtsfragen speziell für Kosmetikerinnen!
Der WDK bietet kostenlose Erstberatung für Mitglieder






Christine P., Besitzerin eines kleinen Kosmetik-Instituts aus N., war sprachlos, als sie den
amtlichen Bescheid in der Post fand. Die Gesundheitsbehörde drohte ihr mit einer Geldstrafe,
da sie in ihrem Flyer „Aknebehandlungen“ angeboten hatte. Dies sei laut Heilpraktikergesetz
eine ärztliche Heilbehandlung, die sie als Kosmetikerin nicht anbieten dürfe, hieß es in der Begründung.

„Dabei handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall, denn immer häufiger werden Kosmetiker-
innen mit Bescheiden von Gesundheitsämtern sowie mit Abmahnungen von Verbraucherschützern
und Internet-Anwälten konfrontiert“, sagt Dr. Florian Meyer, Anwalt und Fachbeiratsmitglied
des WDK. Sei es, weil sie angeblich die Grenze zu ärztlichen Heilbehandlungen überschritten
haben oder weil auf Ihrer Homepage etwas steht, was dort nicht stehen darf bzw. wichtige
Angaben fehlen. Abmahnungen an Kosmetikinstitute nehmen zu, besonders wenn sie einen eigenen
Online-Shop besitzen und die Werbeaussagen auf ihrer Homepage kritisch oder unzulässig sind.
Manchmal greifen auch andere, die eine konkurrierende Behandlungsmethode anbieten oder aus einem
angrenzenden medizinischen Fachbereich kommen, zu diesen Mitteln, um die Konkurrenz abzuschrecken.

Erst dann erkennt man, wie viele rechtliche Dinge es zu beachten gilt, was man alles falsch
machen kann, oder wo man aneckt. Die meisten Kosmetikerinnen können sich gar nicht so umfassend
informieren, um alle Rechtslagen ihres Metiers zu überblicken:


Häufig fehlen Präzedenzfälle zu den relevanten Themen. Die deutsche Rechtssprechung hat hier in
Einzelfällen in einer Grauzone zu entscheiden; viele Kosmetikerinnen fühlen sich schutzlos und
wissen nicht, wie sie darauf reagieren sollen.

In Fällen wie den oben genannten Beispielen ist die Unterstützung eines Rechtsanwaltes
unumgänglich. Aus diesem Grund bietet der Werbeverband der deutschen Kosmetik-Institute e.V.
seinen Mitgliedern ab Oktober 2009 die Möglichkeit, eine vergünstigte Rechtsberatung bei einem
Experten für den Kosmetikbereich in Anspruch zu nehmen. Die Erstberatung durch den WDK ist
dabei kostenlos.

Mit Dr. Florian Meyer, Anwalt bei juravendis Rechtsanwälte, konnte der WDK ein weiteres kompetentes
Mitglied für seinen Fachbeirat gewinnen. Dr. Meyer steht den Mitgliedern des WDK bei allen Rechts-
fragen zur Seite, sei es mit Informationen zu aktuellen Entwicklungen, mit der Beantwortung von
allgemeinen Fragen, aber auch mit der rechtlichen Vertretung und Interessendurchsetzung im Einzelfall.


Es geht um ihr Unternehmen!
  • kostenlose Erstberatung durch den WDK
  • Schnelle und kompetente Hilfe bei allen rechtlichen Belangen
  • Sofort-Hilfe bei Abmahnungen
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